Im EEG 2017 wurde die Vergütungsregelung für elektrische Energie aus Windenergieanlagen an Land auf ein einstufiges Referenzertragsmodell umgestellt. Damit verbunden ist die Verpflichtung zur Neuermittlung der Standortgüte nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren. Dies muss nach EEG durch ein hierfür akkreditiertes Gutachterbüro erfolgen und ist Voraussetzung für die weitere Zahlung von Einspeisevergütung. Die Durchführung ist in der Technischen Richtlinie 10 (TR10) der Fördergesellschaft Windenergien und andere Dezentrale Energien e.V. (FGW) geregelt.
AL-PRO hat hierzu ein eigenes Softwarepaket entwickelt und die korrekte Funktionsweise und Anwendung im Rahmen des ersten Ringversuchs der FGW zur TR10 am 27.07.21 erfolgreich nachgewiesen.
Seit dem 01.07.2022 ist AL-PRO durch die DAKKs auch zur Durchführung der Rückrechnung nach Inbetriebnahme akkreditiert!
Nur akkreditierte Prüflabore, die ihre fachliche Eignung den Vorgaben der FGW entsprechend regelmäßig durch Ringversuche nachweisen, dürfen Gutachten zur Standortgütebestimmung nach Inbetriebnahme ausstellen.

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